Umsetzung des HinweisgeberInnen-Schutzgesetzes (HSchG) bei STRASSER Steine
Das HinweisgeberInnenschutzgesetz (HSchG) verpflichtet Unternehmen zur Einrichtung interner Meldekanäle, damit Hinweisgeber vertraulich an diese (Verdachtsmomente über) Verstöße melden können. Missstände im Unternehmen können mit diesem System frühzeitig erkannt und intern analysiert werden; dadurch können potenzielle Schäden möglicherweise reduziert sowie den rechtlichen und finanziellen Auswirkungen vorgebeugt werden. 

Eingegangene Hinweise werden unparteilich und unvoreingenommen behandelt und innerhalb der dafür vorgegebenen Fristen beantwortet.  

Wie unser Hinweisgebersystem Sie schützt

  • Es werden keine Informationen zur Identifizierung an die Ansprechpartner gegeben.
  • Ihre Meldung wird angepasst, um sie noch anonymer zu machen. Das bedeutet, dass wir doppelte Satzzeichen entfernen und sämtliche Wörter kleinschreiben.
  • Alle Informationen werden Ende-zu-Ende verschlüsselt, sodass Ihre sensiblen Informationen sicher sind.

Wie Sie sich selber schützen

  • Sie befinden sich nicht im Unternehmens-Netzwerk (Internet / VPN).
  • Sie nutzen kein Gerät (Smartphone, Computer etc), das von Ihrem Arbeitgeber zur Verfügung gestellt wurde.
  • Sie nutzen keine Redewendungen oder Abkürzungen, die Sie häufig in Gesprächen oder E-Mails nutzen.